Evaluierungen

Programmbegleitende Evaluierung (2017 bis 2022)

Die Europäische Union hat in Art. 54 Abs. 1 und Art. 56 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) verbindlich vorgegeben, Evaluierungen während der Umsetzung des Förderprogramms durchzuführen. Die Evaluierungen dienen dazu, die Qualität der Programmumsetzung zu verbessern sowie ihre Wirksamkeit, ihre Effizienz und ihre Auswirkungen zu bewerten.

Evaluierungsplan

Der Evaluierungsplan für das Kooperationsprogramm Sachsen-Tschechien 2014-2020 beschreibt Ziele, Inhalte, und Umfang sowie den methodischen und zeitlichen Rahmen der geplanten Programmbegleitenden Evaluierung. Der Evaluierungsplan bildet die Grundlage für die konkrete Ausgestaltung der Evaluierung.

Evaluierungsberichte

Im Rahmen der Programmbegleitenden Evaluierung liegen vier Evaluierungsberichte vor. Bewertet wurden die Kommunikationsstrategie und die implementierten Verfahren und Strukturen des Kooperationsprogramms. Neben dem Zwischenbericht zur Wirkungsevaluierung 2019 liegt nunmehr auch der Endbericht zur Wirkungsevaluierung 2022 mit den Bewertungen der Ergebnisse und Wirkungen des Kooperationsprogramms vor. In Kapitel 9 des Endberichtes sind die Ergebnisse und Wirkungen zusammengefasst. Das Kapitel enthält auch Empfehlungen hinsichtlich

• der Sicherstellung der Ausrichtung des Kooperationsprogrammes auf konkrete Lösungsbeiträge und positive Veränderungen im gemeinsamen Grenzraum,
• die Verbesserung der Umsetzungseffizienz und
• die Verbesserung der Erfolgskontrolle,
welche in der neuen Förderperiode berücksichtigt werden sollten.

Ex-ante-Evaluierung

Aufgabe der Ex-ante-Evaluierung war es, den Prozess der Erarbeitung des Kooperationsprogramms Sachsen-Tschechien 2014-2020 inhaltlich zu begleiten, bei Bedarf zu qualifizieren und auf eine klare, auf die Europa-2020-Strategie ausgerichtete Interventionslogik zu achten.

Ziel war es, die Qualität und Gestaltung sowie die Effektivität und Effizienz des Kooperationsprogramms zu verbessern und damit auf einen optimalen Einsatz der Mittel hinzuwirken.

Begleitend zur Ex-ante-Evaluierung wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Ziel dieser SUP war es, voraussichtliche Umweltauswirkungen des Kooperationsprogramms zu erfassen und Alternativen zur Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich von negativen Umweltauswirkungen zu betrachten und diese im Ex-ante-Evaluierungsprozess zu berücksichtigen.

Die Ex-ante-Evaluierung wurde im Januar 2014 und die SUP im Dezember 2014 abgeschlossen.