Begleitausschuss

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Der Begleitausschusses ist ein Gremium, das für die Begleitung des Kooperationsprogramms und für die Projektauswahl verantwortlich ist. Es besteht aus ständigen Mitgliedern aus dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik.

Liste der Mitglieder des Begleitausschusses - gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1303/2013

Der Begleitausschuss unterstützt die effektive und ordnungsgemäße Durchführung des Kooperationsprogramms, indem er die Fortschritte bei der Umsetzung des Programmes überwacht und Probleme, die sich auf die Leistungsfähigkeit des Programmes auswirken könnten, prüft.

Ferner entscheidet der Begleitausschuss abschließend über die Förderung von Projekten und über wesentliche Änderungen der bereits genehmigten Projekte.