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Programmplanung für Kooperationsprogramm 2021-2027 (INTERREG VI A) gestartet

Die Arbeiten zur Programmplanung für das neue Kooperationsprogramm Sachsen – Tschechien 2021-2027 haben begonnen.

Grundlage dafür bildet die Gemeinsame Erklärung über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern, die am 14. November 2018 unterzeichnet wurde.

Mit der Gemeinsamen Erklärung wurde unter Anderem vereinbart, dass die Funktion der Verwaltungsbehörde weiterhin von der sächsischen Seite übernommen wird. Das Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik wird auch in der neuen Förderperiode die Funktion der Nationalen Behörde wahrnehmen.

Im Jahr 2019 konstituierte sich die binational besetzte Redaktionsgruppe Programmplanung, in der die Verwaltungsbehörde, die Nationale Behörde sowie Vertreter der sächsischen Fachministerien, der tschechischen Bezirke und der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Euroregionen beider Seiten angehören. Den Vorsitz der Redaktionsgruppe hat die Verwaltungsbehörde. Die Mitglieder der Redaktionsgruppe arbeiten im Sprecherprinzip und unterstützen die Verwaltungsbehörde sowie die Nationale Behörde bei der Erstellung des Kooperationsprogramms.

Gestartet ist die Redaktionsgruppe mit der Abstimmung der thematischen Ausrichtung des zukünftigen Kooperationsprogramms, d.h. der Förderinhalte. Dabei werden die Erkenntnisse der Sozio-ökonomischen Analyse , die Ergebnisse der Interviews bzw. thematischen Workshops mit den regionalen Experten und Stakeholdern beider Länder sowie Empfehlungen der Europäischen Kommission zu möglichen Förderinhalten berücksichtigt.

Am 5. Juni 2020 wurde eine Online-Befragung beendet, in der Informationen über geplante grenzübergreifende Aktivitäten bzw. Projektideen gewonnen wurden. Die Teilnehmer der Befragung konnten mit ihrem Input einen wichtigen Beitrag zur Erstellung des Programms leisten.

Die detaillierte Programmplanung ist abhängig von den Entscheidungen auf europäischer Ebene. Erst nach Abschluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und der Verordnungsentwürfe ist es möglich, das Programm fertigzustellen und zur Genehmigung durch die Europäische Kommission einzureichen.

Gemeinsame Erklärung zur Fortführung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Foto: © Frank Meyer

Am 14. November 2018 wurde in Dresden die „Gemeinsame Erklärung zur Fortführung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2021-2027“ durch den Staatssekretär des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Dr. Frank Pfeil, und den tschechischen Vizeminister für Regionalentwicklung, Herrn Zdeněk Semorád, unterzeichnet. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird die Absicht beider Seiten zum Ausdruck gebracht, das Kooperationsprogramm in der Förderperiode ab 2021 in den bewährten Strukturen und Verantwortungen fortzuführen. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemeldung des SMUL .

Programmdokument

  • Programmdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014-2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik (Fassung vom 24. April 2015)

Gemeinsames Umsetzungsdokument

  • Gemeinsames Umsetzungsdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Fassung vom 9. September 2016)
  • Gemeinsames Umsetzungsdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Fassung vom 22. Oktober 2015)
  • Gemeinsames Umsetzungsdokument des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014-2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik (Fassung vom 17. Juni 2015), gültig bis 23. Dezember 2015

Handbücher für alle Kooperationspartner

Handbücher für tschechische Kooperationspartner

Antragstellung

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Antragstellung (Fassung Nr. 4 vom 1. April 2018)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Antragstellung (Fassung Nr. 3 vom 1. März 2017)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner – Antragstellung (Fassung Nr. 2 vom 19. Januar 2016)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Antragstellung - (Fassung Nr. 1 vom 3. August 2015)
Für den Inhalt ist das Ministerium für Regionalentwicklung verantwortlich.

Projektumsetzung

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Projektumsetzung (Fassung Nr. 5 vom 1. September 2018)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Projektumsetzung (Fassung Nr. 4 vom 1. April 2018)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner – Projektumsetzung (Fassung Nr. 3 vom 1. Juni 2017)

Handbuch für tschechische Kooperationspartner - Projektumsetzung (Fassung Nr. 2 vom 21. Juni 2016)
Für den Inhalt ist das Ministerium für Regionalentwicklung verantwortlich.

Handbuch für tschechische Kooperationspartner – Projektumsetzung (Fassung Nr. 1 vom 11. Februar 2016)
Für den Inhalt ist das Ministerium für Regionalentwicklung verantwortlich.