Programmplanung für Kooperationsprogramm 2021-2027 (INTERREG VI A) gestartet
Die Arbeiten zur Programmplanung für das neue Kooperationsprogramm Sachsen – Tschechien 2021-2027 haben begonnen.
Grundlage dafür bildet die Gemeinsame Erklärung über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern, die am 14. November 2018 unterzeichnet wurde.
Mit der Gemeinsamen Erklärung wurde unter Anderem vereinbart, dass die Funktion der Verwaltungsbehörde weiterhin von der sächsischen Seite übernommen wird. Das Ministerium für Regionale Entwicklung der Tschechischen Republik wird auch in der neuen Förderperiode die Funktion der Nationalen Behörde wahrnehmen.
Im Jahr 2019 konstituierte sich die binational besetzte Redaktionsgruppe Programmplanung, in der die Verwaltungsbehörde, die Nationale Behörde sowie Vertreter der sächsischen Fachministerien, der tschechischen Bezirke und der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Euroregionen beider Seiten angehören. Den Vorsitz der Redaktionsgruppe hat die Verwaltungsbehörde. Die Mitglieder der Redaktionsgruppe arbeiten im Sprecherprinzip und unterstützen die Verwaltungsbehörde sowie die Nationale Behörde bei der Erstellung des Kooperationsprogramms.
Gestartet ist die Redaktionsgruppe mit der Abstimmung der thematischen Ausrichtung des zukünftigen Kooperationsprogramms, d.h. der Förderinhalte. Dabei werden die Erkenntnisse der Sozio-ökonomischen Analyse , die Ergebnisse der Interviews bzw. thematischen Workshops mit den regionalen Experten und Stakeholdern beider Länder sowie Empfehlungen der Europäischen Kommission zu möglichen Förderinhalten berücksichtigt.
Am 5. Juni 2020 wurde eine Online-Befragung beendet, in der Informationen über geplante grenzübergreifende Aktivitäten bzw. Projektideen gewonnen wurden. Die Teilnehmer der Befragung konnten mit ihrem Input einen wichtigen Beitrag zur Erstellung des Programms leisten.
Die detaillierte Programmplanung ist abhängig von den Entscheidungen auf europäischer Ebene. Erst nach Abschluss der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und der Verordnungsentwürfe ist es möglich, das Programm fertigzustellen und zur Genehmigung durch die Europäische Kommission einzureichen.