Vorlage laut Punkt 4.1 des Leitfadens zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften
Gilt für Vorhaben, die mit mehr als 500.000 Euro gefördert wurden und Bau- und Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt haben:
Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens ist auf Dauer eine zweisprachig ausgeführte Informationstafel am Standort bzw. den Standorten des Vorhabens zu installieren.