Vorlage laut Punkt 3.4 des Leitfadens für Informations- und Kommunikationsvorschriften
Für alle Vorhaben, die mit weniger als 500.000 Euro öffentlich gefördert werden, ist es notwendig, während der Umsetzung mittels eines Plakates (mindestens Format DIN A3) über die Förderung in Deutsch und Tschechisch zu informieren. Das Plakat soll an einer gut sichtbaren Stelle, z.B. im Eingangsbereich eines Gebäudes, angebracht sein.